Die Frage nach der Rundfunkbeitrag Befreiung beschäftigt in Deutschland jedes Jahr hunderttausende Menschen. Ab Oktober 2025 gibt es dabei für viele Studierende eine entscheidende Änderung: Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf eine Befreiung. Doch nicht nur Studierende können profitieren – auch andere Bevölkerungsgruppen sind unter bestimmten Umständen von der Zahlung befreit. Laut Futurezone betrifft das mehrere zehntausend Menschen.
Statistiken des Statistischen Bundesamts zeigen zudem, dass im Jahr 2024 rund 483.800 Studierende BAföG erhielten – eine Zahl, die das Potenzial der neuen Befreiungsregelung verdeutlicht.
Inhalt
Warum der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde
Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe. Jede Wohnung ist verpflichtet, monatlich 18,36 Euro zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder ob sie überhaupt ein Empfangsgerät besitzen. Damit sollte die Finanzierung vereinfacht werden: Früher hing die Abgabe von der Zahl der Geräte ab, heute reicht der Wohnsitz. Das Ziel war es, ein gerechtes, einfaches System zu schaffen, das zugleich die Unabhängigkeit der Medien sichert. Ohne diese Finanzierung wäre ein vielfältiges und staatsfernes Programm kaum möglich.
Wer ab Oktober 2025 Anspruch auf eine Befreiung hat
Die wichtigste Neuerung betrifft Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr im Elternhaus wohnen. Für sie entfällt künftig die Pflicht zur Zahlung. Zusätzlich gehören auch weiterhin folgende Gruppen zu den Anspruchsberechtigten:
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- Menschen in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen
- Schwerbehinderte Personen, die bestimmte Nachweise erbringen können
- Bewohnerinnen und Bewohner von Wohngemeinschaften, bei denen der Beitrag bereits über eine andere Person im Haushalt abgedeckt ist
Nach Berechnungen der Kultusministerkonferenz zu Studienanfängern beginnen jedes Jahr fast 400.000 Menschen ihr Studium in Deutschland. Schätzungen zufolge könnten rund 17 Prozent davon BAföG erhalten – also zehntausende Studierende, die künftig nicht mehr zahlen müssen.
Antragstellung für die Rundfunkbeitrag Befreiung
Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt. Wer Anspruch hat, muss den Antrag selbst stellen. Das entsprechende Formular stellt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online bereit. Dort kann man den Antrag direkt ausfüllen oder als PDF herunterladen. Entscheidend ist, dass die notwendigen Nachweise beigelegt werden, zum Beispiel:
- aktueller BAföG-Bescheid
- Meldebescheinigung, die den eigenen Wohnsitz belegt
- im Falle anderer Befreiungsgründe: Bürgergeld-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Befreiung nur ab dem Monat des Antragseingangs möglich ist. Wer also ab Oktober 2025 keine Beiträge mehr zahlen möchte, sollte die Unterlagen im September 2025 verschicken.
Typische Fehler bei der Antragstellung
Viele Befreiungsanträge scheitern nicht an fehlender Berechtigung, sondern an formalen Mängeln. Häufig fehlen aktuelle Bescheide, das Formular ist unvollständig ausgefüllt oder wird zu spät eingereicht. Um dies zu vermeiden, sollte man:
- immer Kopien der Nachweise erstellen
- den Versand per Einschreiben vornehmen, um einen Nachweis zu haben
- die Vollständigkeit des Formulars doppelt prüfen
Wer diese Punkte berücksichtigt, hat sehr gute Chancen, dass der Antrag problemlos bewilligt wird.
Warum die neue Regelung wichtig ist
Für Studierende, die ohnehin wenig finanzielle Mittel haben, kann eine monatliche Entlastung von 18,36 Euro entscheidend sein. Aufs Jahr gerechnet entspricht das mehr als 220 Euro. Gerade in Zeiten steigender Mieten, teurer Energie und höherer Lebenshaltungskosten ist jeder Euro von Bedeutung. Diese Befreiung zeigt zudem, dass Politik und Gesellschaft die besondere Situation von Studierenden anerkennen. Wer BAföG erhält, gilt per Definition als bedürftig – die zusätzliche Entlastung ist daher konsequent und fair.
Kritik am Rundfunkbeitrag bleibt bestehen
Trotz der Neuerung bleibt das System des Rundfunkbeitrags in der Kritik. Viele fordern seit Jahren, die Abgabe einkommensabhängig zu gestalten oder sie über Steuern zu finanzieren. Andere wünschen sich ein freiwilliges Abo-Modell, bei dem nur Nutzerinnen und Nutzer zahlen, die die Angebote auch wirklich konsumieren. Beide Ansätze hätten allerdings Nachteile: Steuerfinanzierung könnte die Unabhängigkeit der Sender gefährden, während ein Abo-Modell zu massiven Einnahmeverlusten führen würde.
Blick in die Zukunft
Die Debatte um den Rundfunkbeitrag wird auch in den kommenden Jahren nicht verstummen. Wahrscheinlich werden immer wieder Anpassungen nötig sein, um soziale Härten abzufangen und das System gerechter zu gestalten. Mit der Befreiung ab Oktober 2025 ist ein erster Schritt getan, doch eine grundlegende Reform bleibt möglich.
Für Betroffene gilt: Den Antrag frühzeitig stellen, alle Nachweise einreichen und die Chance nutzen. Die finanzielle Entlastung ist spürbar, und die Antragstellung ist mit etwas Vorbereitung gut zu bewältigen.
